b) Vorliegend erteilte die Gemeinde Köniz die Bau- und das AGR die Ausnahmebewilligung für die umstrittene Betonmauer und die Renaturierung des Teerplatzes mit Gesamtentscheid vom 19. Januar 2012. Am 23. Dezember 2014 erhoben die Beschwerdeführenden dagegen Beschwerde. Zwischen der fraglichen Baubewilligung und deren Anfechtung durch die Beschwerdeführenden liegt eine Zeitspanne von knapp drei Jahren.