5. In seiner Stellungnahme vom 15. Januar 2015 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Ohne einen Antrag zu stellen bemerkt der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 21. Januar 2015, das Baugesuch sei korrekt eingegeben und nach eingehender Prüfung bewilligt worden. Seiner Ansicht nach würden die 2 Vgl. pag. 94 im Dossier des Baubewilligungsverfahrens Nr. 16837 der Gemeinde Köniz 3 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11) 4