Das vom Strassengesetz (SG3) geforderte Lichtraumprofil für öffentliche und private Strassen sei in keiner Art und Weise eingehalten. Der Strassenunterhalt sei für sie durch die randnahe Verbauung äusserst schwierig und aufwändig. Mit landwirtschaftlichen Maschinen sei die Strasse nur noch schwer passierbar, ohne Schäden an der Verbauung und der Bepflanzung zu verursachen.