4. Gegen den Gesamtentscheid vom 19. Januar 2012 reichten die Beschwerdeführenden am 23. Dezember 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 19. Januar 2012 und die Nichterteilung der Baubewilligung. Sie bringen vor, sie hätten sehr wohl ein Interesse an der Ausgestaltung der Einfriedungen. Die gesamte Verbauung inklusive der Bepflanzung seien bis an die Erschliessungsstrasse und darüber hinaus vorgenommen worden. Das vom Strassengesetz (SG3) geforderte Lichtraumprofil für öffentliche und private Strassen sei in keiner Art und Weise eingehalten.