"2.5 Wiederherstellungsverfügung: 2.5.1 Innert sechs Monaten seit Rechtskraft dieses Entscheids ist die Betonmauer entlang des E.________wegs vollumfänglich zu entfernen und der rechtmässige Zustand wiederherzustellen. 2.5.2 Der Beginn und die Vollendung der Wiederherstellungsarbeiten sind dem Bauinspektorat Köniz zu melden.