Gegen die Projektänderung erhoben die Beschwerdeführenden am 11. August 2010 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. Dezember 2010 bewilligte der Gemeinderat Köniz das Vorhaben. Ziffer 2 des Dispositivs des Gesamtentscheids vom 15. Dezember 2010 lautete – soweit hier von Interesse – wie folgt: