einer Laube in Verlängerung des bestehenden Balkons (Verfahren Nr. 16837). Am 7. Juli 2010 reichte der Beschwerdegegner ein Projektänderungsgesuch ein, das neu nur noch eine Terrainabtragung (60 m3), den Abbruch der bestehenden Sichtschutzwände entlang des Wegs und der Parzellengrenze Nr. F.________ sowie das Aufstellen von drei Norm- Sichtschutzwänden auf der Südseite des Hauses zum Gegenstand hatte.1 Auf die Vergrösserung des Balkons mit Betonanbau und den Ersatz der bestehenden Thuja-Hecke durch ein Cheminée-Holzlager verzichtete der Beschwerdegegner. Gegen die Projektänderung erhoben die Beschwerdeführenden am 11. August 2010 Einsprache.