1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. D.________, die sich in der Landwirtschaftszone befindet. Am 23. April 2010 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Köniz ein nachträgliches Baugesuch ein. Dieses umfasste Sichtschutzwände entlang des E.________wegs, eine Terrainabtragung, den teilweisen Ersatz der Thuja-Hecken durch ein Cheminée-Holzlager und das Betonieren 2