III. Entscheid 1. Der Bauabschlag der Gemeinde Gals vom 20. November 2014 wird bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verzichtet. 3. Die Hälfte der Verfahrenskosten von 1'200.00, ausmachend Fr. 600.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton.