25 Vgl. Schreiben von Frau D______ vom 15. März 2015, Beilage zum Schreiben des Beschwerdeführers vom 20. März 2015. 26 Protokoll des Augenscheins vom 22. April 2015, S. 4 (Votum Gemeinde). 12 Beeinträchtigung der Umwelt, des Ortsbildes oder der Landschaft, oder einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Sicherheit von Personen. Als zwingende öffentliche Interessen gelten etwa auch der Schutz der Wohnzone vor zonenwidrigen Immissionen, krasse Übernutzung sowie der Schutz der Landwirtschaftszone vor zonenwidrigen Bauten.27