Es müssen besondere Gründe dafür sprechen, dass die Vorinstanz noch einmal zum Entscheid über das streitige Rechtsverhältnis aufgerufen wird. 23 Die Gemeinde Gals hat einen Bauabschlag erteilt, ohne gleichzeitig über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu befinden. Sie hat auch nicht darüber 21 Protokoll des Augenscheins vom 22. April 2015, S. 4 unten (Votum KDP). 22 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 17. 23 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 72 N. 3. 11