Die Gemeinde Gals schreibt in der Stellungnahme vom 21. Januar 2015, der Kunststoffzaun genĂ¼ge den Anforderungen des GBR nicht. Sie habe das Baugesuch auch durch den Berner Heimatschutz beurteilen lassen. Dieser habe mit Schreiben vom 7. November 201418 festgestellt, dass es sich um ein ortsfremdes Gestaltungsmittel handle, welches nicht einer guten Einbindung in das Landschaftsbild entspreche.