Die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) hat am 14. August 2014 einen Fachbericht abgegeben, wonach keine denkmal- und ortsbildpflegerischen Interessen betroffen sind.17 Im Beschwerdeverfahren führte sie mit Stellungnahme vom 8. Januar 2015 aus, ein Sichtschutz aus Kunststoff sei in einem ländlichen Ortschutzperimeter zwar ein ortsfremdes Material. Vor dem Hintergrund einer Gesamtsicht der Situation sei die Einfriedung allerdings ein kaum wahrnehmbarer baulicher Eingriff in die Landschaft und deshalb vertretbar. Die Kunststoffeinfriedung sei vor eine bestehende haagähnliche Bepflanzung gestellt worden und passe sich dieser farblich einigermassen an.