Mit den aufgeführten Dimensionen überschreiten die beiden auf Dauer angelegten, fest im Boden verankerten Kunststoffzäune den Rahmen von baubewilligungsfreien Bauten. Der kurze Zaun auf der Nordostseite der Eingangstore weist eine Höhe von mehr als 2 m auf. Auch der Zaun auf der südwestlichen Seite der Eingangstore ist teilweise höher als 2 m. Mit einer Länge von rund 40 m kann zudem nicht mehr von einer kurzen Sichtschutzwand gesprochen werden. Damit erfüllen die Zäune die Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 Bst. b und i BewD nicht. Ebenso wenig handelt es sich dabei um unbeheizte Kleinbauten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst.