c) Als grundlegende Verfahrensgarantie umfasst der Anspruch auf rechtliches Gehör auch das Recht der Parteien, von jedem eingereichten Aktenstück bzw. jeder Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu äussern zu können, und zwar unabhängig davon, ob dieses Aktenstück neue Tatsachen oder Argumente enthält.8 Demnach sind den Parteien im Baubewilligungsverfahren etwa die Amts- und Fachberichte 5 Baureglement der Gemeinde Gals vom 29. Juni 2000, genehmigt vom AGR am 28. August 2000. 6 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung. 7 Vorakten pag. 34.