Der Entscheid ist sehr kurz gehalten. Zudem wird darin in irreführender Weise auf einen Fachbericht der Denkmalpflege hingewiesen, welcher das Vorhaben als ortsfremd einstufe. Dass es sich hierbei um ein elektronisches Schreiben eines Bauvertreters der Regionalgruppe Biel-Seeland des Berner Heimatschutzes vom 7. November 20147 handelt und sich die kantonale Denkmalpflege im eingeholten Fachbericht vom 14. August 2014 gegenteilig äusserte, wird verschwiegen. Trotzdem lässt sich aus dem Entscheid schliessen, dass die Gemeinde den Zaun als ortsfremd einstufte und damit als nicht vereinbar mit Art.