44 des GBR5, welcher vorschreibe, dass sich die Materialien für Neu-, Um- und Nebenbauten den herkömmlichen Materialien anzupassen haben. Weiter wird ausgeführt, dass Kernzone und Ortsbild im ISOS6 als Dorfbild von nationaler Bedeutung aufgeführt seien und das Dorfbild neben den Gebäuden auch die Umgebungsgestaltung, Vorzonen und Begrenzungen zum öffentlichen Raum umfasse.