Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2015 fest, der Gemeinderat sei nach wie vor überzeugt, dass der Bauentscheid richtig sei. Die Kunststoffzäune würden den Anforderungen des Baureglements aus Sicht des Ortsbildschutzes nicht genügen. 5. Am 22. April 2015 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien und einer Vertretung der kantonalen Denkmalpflege einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten danach Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.