4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die kantonale Denkmalpflege verwies in ihrer Stellungnahme vom 8. Januar 2015 auf ihren Fachbericht vom 14. August 2014 und führte aus, die Einfriedung passe sich farblich einigermassen der bestehenden Haagbepflanzung an und sei als baulicher Eingriff in der Landschaft kaum wahrnehmbar und deshalb vertretbar. Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2015 fest, der Gemeinderat sei nach wie vor überzeugt, dass der Bauentscheid richtig sei.