3. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 15. Dezember 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Dabei beantragt er die Aufhebung des Entscheids der Gemeinde und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter seien die Akten mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.