Gals Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone sowie im Ortsbildschutzperimeter. Auf derselben Parzelle befindet sich das Schloss D.________, welches als schützenswertes K-Objekt im kantonalen Bauinventar eingetragen ist. 2 2. Auf Anfrage der Gemeinde gelangte das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 9. Mai 2014 zum Schluss, dass der bestehende Zaun baubewilligungspflichtig sei. Mit Entscheid vom 20. November 2014 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag, ohne jedoch die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen.