Die Gemeinde Scheuren hat in Art. 49A Abs. 2 GBR7 festgelegt, welche Ziele der Ortsbildschutz anstrebt: den Erhalt und die Pflege der historisch und kulturell wertvollen Siedlungsteile und der Bausubstanz innerhalb des Ortsbildschutzperimeters von Scheuren. Insbesondere geht es darum, der guten Integration von Neubauten ins traditionelle Ortsbild grosse Aufmerksamkeit zu widmen. In Art. 49A Abs. 3 GBR wird konkretisiert, welche Aspekte zu erhalten sind: die historische Bauweise, die Gebäudefluchten, die Dachformen sowie die traditionelle Gliederung der Fassaden. Baugesuche sind der vom Gemeinderat bezeichneten neutralen Fachstelle zur Begutachtung und Antragstellung zu unterbreiten (Art.