Diesen Ausführungen lassen sich zwei Stossrichtungen entnehmen. Zum einen soll verhindert werden, dass mit dem Wegfall des Gebäudes die typische Dorfstruktur geschwächt wird; es soll also keine Lücke entstehen, wo das Ortsbild nach einer dorftypischen Bebauung verlangt. Zum anderen will die Gemeinde die Abbruchbewilligung auch nicht "auf Vorrat" erteilen, sondern nur im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt, 6