Es bildet ein öffentliches "Vorne" und ein privates "Hinten" und steht prägnant und identitätsstiftend zum A- und Bweg. Mit dem Wegfallen dieses Volumens wird die typische Dorfstruktur geschwächt und verfällt zu einer generellen Einfamilienhauszone. Die Renovation oder der denkmalpflegerische Ersatz des bestehenden Wohnhauses muss grundsätzlich studiert werden. Einem Abbruch auf Vorrat kann nicht zugestimmt werden."