Dass hier ein schützens- oder erhaltenswertes Baudenkmal vorliegt, wird von keiner Seite behauptet. Die Vorinstanz stützt sich bei der Verweigerung der Abbruchbewilligung auf ihre kommunalen Ortsbildschutzvorschriften. Der angefochtene Entscheid nimmt Bezug auf den Fachbericht des Berner Heimatschutzes, der als neutrale Fachstelle zur Begutachtung beigezogen wurde. Danach ist das bestehende Wohnhaus "für den Strassenraum des Dorfkerns von Scheuren von grosser Bedeutung. Das Haus begleitet wie alle typischen Häuser des Dorfkerns den Strassenzug. Es bildet ein öffentliches "Vorne" und ein privates "Hinten" und steht prägnant und identitätsstiftend zum A- und Bweg.