3. Ortsbildschutz a) Zu den Vorschriften, die im Baubewilligungsverfahren zu prüfen sind, gehören die Bestimmungen zum Ortsbild- und Denkmalschutz. Dabei dürfen Ortsbildschutz und Denkmalschutz nicht gleichgesetzt werden. Vielmehr ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Ortsbildschutz nach Art. 9 BauG und der Denkmalpflege nach Art. 10a ff. BauG.