4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Scheuren wies in ihrer Stellungnahme vom 16. Januar 2015 darauf hin, dass sich der Bauabschlag auf die kommunalen Vorschriften zum Ortsbildschutz stütze. Ein Abbruch ohne Neubau wiederspreche dem Erhaltungsziel dieser Bestimmungen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 111115 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 3 II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen