2. Am 10. September 2014 reichten die Beschwerdeführenden erneut ein Baugesuch ein. Sie umschrieben ihr Vorhaben als "Gesuch um Abbruch der nicht mehr bewohnten Liegenschaft am X_____ Weg in Scheuren. Damit die Gestaltung sowie Erschliessung für das neue EFH auf Gb. Nr. XXX fertig erstellt werden kann". Die Gemeinde holte einen Fachbericht des Berner Heimatschutzes ein. Dieser sprach sich gegen einen "Abbruch auf Vorrat" aus und beantragte, dass das Projekt in dieser Form nicht bewilligt werden solle. Gestützt auf diesen Fachbericht verweigerte die Gemeinde Scheuren mit Bauentscheid vom 1. Dezember 2014 die Bewilligung für das Vorhaben.