darauf hingewiesen hatte, dass auch ein Teilabbruch des bestehenden Einfamilienhauses nicht als bewilligungsfähig erachtet werde. Mit Bauentscheid vom 3. Dezember 2013 bewilligte die Gemeinde Scheuren den Neubau eines Einfamilienhauses und den Abbruch des Nebengebäudes unter ausdrücklichem Hinweis, dass allein der Abbruch des Nebengebäudes zulässig sei.