Die Beschwerdeführenden modifizierten das Projekt mit Eingabe vom 11. November 2013 zunächst insoweit, als nur noch ein Teilabbruch des bestehenden Einfamilienhauses vorgesehen wurde; in der Folge reduzierten sie das Abbruchsgesuch allein auf das Nebengebäude, nachdem die Gemeinde Scheuren mit E-Mail vom 18. November 2013 2