1. Die Beschwerdeführenden ersuchten die Gemeinde Scheuren mit Baugesuch vom 12. August 2013 um Bewilligung des Projekts "Abbruch von best. Einfamilienhaus. Neubau von einem Einfamilienhaus an einem anderen Standort auf dem Grundstück" auf der Parzelle Scheuren Grundbuchblatt Nr. XXX. Die Parzelle mit Adresse X_____ Weg in Scheuren war damals mit einem älteren Einfamilienhaus sowie mit einem kleinen Nebengebäude bebaut; sie liegt in der Dorfkernzone und im Ortsbildschutzgebiet. Die Beschwerdeführenden modifizierten das Projekt mit Eingabe vom 11. November 2013 zunächst insoweit, als nur noch ein Teilabbruch des bestehenden Einfamilienhauses vorgesehen wurde;