Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur Projektänderung. Die Gemeinde empfiehlt deren Bewilligung. Die Beschwerdeführerin hält in ihrer Stellungnahme fest, die verkleinerte Anbaute halte nun den Grenzabstand ein. Sie beantragt die Prüfung der Projektänderung von Amtes wegen, eventualiter die Aufhebung der Baubewilligung und die Rückweisung an die Vorinstanz. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und