1. Die Beschwerdegegner reichten am 10. April 2014 bei der Gemeinde Lauperswil ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Die Parzelle liegt in der Mischzone. Gegen das 2 Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Entscheid vom 14. November 2014 erteilte die Gemeinde Lauperswil die Baubewilligung.