1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Wohlen vom 5. Dezember 2014 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens an die Gemeinde Wohlen zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Wohlen hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'796.45.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. IV. Eröffnung