Zwar könnte die Beschwerdeinstanz selber die Publikation nachholen und das Einspracheverfahren durchführen, einen ergänzenden Bericht bei der Fachberatung oder der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einholen und einen Entscheid fällen. Zu beachten ist ausserdem, dass im Standortdatenblatt vom 22. August 2014 (Revision 1.2) NIS-relevante Parameter geändert wurden (deutlich höhere Sendeleistung und andere Hauptstrahlrichtung).8 Die BVE müsste die Anlage als erste Instanz auf die Vereinbarkeit mit der NISV9 prüfen. Dazu müsste beim beco, das kantonale 5 Vgl. Ziff. 6.1 der Vorakten der Gemeinde Wohlen, Grundrissplan im Massstab 1:100 vom 29. August 2014