Dachfläche.5 Unzutreffend ist dabei die Auffassung der Gemeinde, dass es sich dabei um eine sehr geringfügige Änderung handelte. Unberücksichtigt ist ausserdem geblieben, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen der ersten Projektanpassung zusätzlich die Gestaltung der Antennenkörper änderte. Gegenüber der ursprünglichen Projektvariante ist nicht mehr das Panel des Antennentyps "Kathrein 800 10 825", sondern die schlankeren und kürzeren Panels der Antennentypen "Kathrein 800 10290v01 (Antennen Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, u. 10) und Kathrein 800 10251 (Antennen Nr. 6 u. 9)"6 vorgesehen. Deren Längen sind gegenüber dem ursprünglichen Antennentyp (Länge: 1.93 m) um 0.9 m (Antennentypen