a) Die Gemeinde hat gestützt auf Art. 24 BewD3 das Baugesuch abgewiesen, ohne dieses zu veröffentlichen. Allfällig betroffene Dritte hatten somit bisher noch nicht Gelegenheit, Einsprache nach Art. 35 Abs. 2 BauG zu erheben und sich am Verfahren zu beteiligen.