2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 19. Dezember 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Anträge: "1. Die Verfügung der Einwohnergemeinde Wohlen, Departement Bau und Planung, vom 5. Dezember 2014 sei aufzuheben. 2. Es sei das Baugesuch öffentlich bekannt zu machen und das Einspracheverfahren durchzuführen; 3. Die Einwohnergemeinde Wohlen sei anzuweisen, das am 22. Mai 2013 eingereichte und mit Eingabe vom 29. August 2014 abgeänderte Baugesuch der Beschwerdeführerin betreffend Bau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Nr. A.________, Strasse Y.___