geänderten Projekt äusserte sich die Fachberatung ablehnend, worauf die Gemeinde der Beschwerdeführerin wiederum einen abschlägigen Bauentscheid in Aussicht stellte. Am 29. August 2014 reichte die Beschwerdegegnerin eine zweite Projektanpassung ein, welche eine Verschiebung des Antennenmastes in die Mitte des Dachs vorsah. Die Gemeinde verzichtete auf die Publikation des Projekts und auf die erneute Einholung eines Fachberichts und erteilte mit Entscheid vom 5. Dezember 2014 den Bauabschlag. Als Begründung macht sie ästhetische und ortsbildschützerische Gründe geltend.