1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. Mai 2013 bei der Gemeinde Wohlen ein Baugesuch ein für die Installation einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung. Der Antennenmast mit drei Antennenpanels und zwei Richtfunkantennen soll in der traufseitigen Dachfläche eines Bauernhauses an der Strasse Y.________ 24, Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. A.________, erstellt werden. Die Parzelle liegt in der Dorfzone (DZ 2). Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. Juli 2013 mit, gestützt auf den Bericht der Fachberatung Baugestaltung könne sie aus ortsbildbezogenen und ästhetischen Gründen eine Baubewilligung nicht in