In der angefochtenen Verfügung wird lediglich festgestellt, in der Genehmigung sei nicht begründet worden, weshalb der Antrag der KDP, die Fassadenfarbe nicht zu genehmigen, übergangen worden sei. Weshalb das Farbkonzept entgegen dem Antrag der KDP von der Bauverwaltung aber dennoch zunächst genehmigt 12