Anders als die Genehmigung des Farbkonzepts wurde die Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 von der Baukommission der Gemeinde Interlaken erteilt. Die Baukommission ist denn auch zuständig für die Erteilung der ordentlichen Baubewilligungen in der Zuständigkeit der Gemeinde (Art. 32 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Kommissionenreglement9; vgl. auch den Kommentar zu Art. 631 GBR10). Der Bauverwalter 8 Zaugg/ Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 44 N. 7 9 Kommissionsreglement der Einwohnergemeinde Interlaken vom 19. Oktober 2004