Im vorliegenden Fall wurde das Farbkonzept mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 von der Bauverwaltung der Gemeinde Interlaken genehmigt. Zwar wird die Genehmigung auch im Protokoll der Baukommission Interlaken vom 23. Oktober 2014 erwähnt. Dies aber nicht im Sinne eines Beschlusses, sondern lediglich zur nachträglichen Kenntnisnahme zuhanden der Baukommission. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme vom 20. Februar 2015 kann diese Kenntnisnahme nicht mit einer stillschweigenden Genehmigung gleichgesetzt werden.