d) Somit ist als nächstes zu prüfen, welche rechtliche Bedeutung die Auflage aus der Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 hat, wonach vor Inangriffnahme der Arbeiten der Bauverwaltung Interlaken rechtzeitig die Muster der Fassadenfarbe und -struktur sowie der Bedachung zur Genehmigung einzureichen sind. Die Baubewilligungsbehörde kann mit der Baubewilligung verfügen, dass die Unterlagen über untergeordnete Gegenstände des Bauvorhabens wie beispielsweise Einzelheiten der Gebäudeinstallation oder die Haustechnik erst vor Baubeginn zur Genehmigung vorgelegt werden müssen (Art. 44 Abs. 1 BauG).