Gastgewerbebewilligung, so dass die Unzuständigkeit der Gemeinde nicht gleichermassen evident ist, wie bei einem neuen Betrieb. Schliesslich wurde die Baubewilligung vor über vier Jahren erteilt und die damit bewilligten Bauarbeiten wurden unterdessen mehrheitlich ausgeführt. Somit spricht auch der Aspekt der Rechtssicherheit gegen eine Annahme der Nichtigkeit. Insgesamt ist hier demnach nicht von einer nichtigen Baubewilligung auszugehen. Ebenso wenig wurde die Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 widerrufen. Daher ist diese Bewilligung gültig und es ist dementsprechend auf sie abzustellen.