Beschilderung ein, welche die Bauverwaltung mit Schreiben vom 17. Oktober 2014 genehmigt hat. c) Zunächst ist zu klären, ob die von der Gemeinde Interlaken erteilte Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 rechtlich überhaupt Bestand hat. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli bezweifelt dies in seiner Stellungnahme vom 7. Januar 2015 mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Regierungsstatthalteramts für Baubewilligungen von Gastgewerbebetrieben.