b) Die Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 für den Umbau des Osttrakts beinhaltete die Auflage, dass vor Inangriffnahme der Arbeiten der Bauverwaltung der Gemeinde Interlaken rechtzeitig die Muster der Fassadenfarbe und -struktur sowie der Bedachung zur Genehmigung einzureichen sind. Dementsprechend gingen letztmals am 13. Oktober 2014 bei der Bauverwaltung Interlaken Pläne betreffend Farbkonzept und 6