Es vertritt jedoch die Meinung, dass nicht die Gemeinde Interlaken, sondern das Regierungsstatthalteramt für die Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 zuständig gewesen wäre. Daher sei neben den durch die Beschwerdeführerin aufgeworfenen Rechtsfragen auch zu prüfen, inwiefern diese Baubewilligung rechtlich überhaupt Bestand habe. Die Gemeinde Interlaken stellt in ihrer Stellungnahme vom 6. Januar 2015 ebenfalls keinen Antrag. Die KDP verweist in ihrer Stellungnahme vom 12. Januar 2015 auf ihren Fachbericht vom 7. Oktober 2014 und hält vollumfänglich an dieser Beurteilung und dem entsprechenden Antrag fest.