3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Gemeinde Interlaken wurde auch der KDP und dem Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Regierungsstatthalteramt stellt in seiner Stellungnahme vom 7. Januar 2015 keinen Antrag. Es vertritt jedoch die Meinung, dass nicht die Gemeinde Interlaken, sondern das Regierungsstatthalteramt für die Baubewilligung vom 22. Dezember 2010 zuständig gewesen wäre.