2014 genehmigte die Bauverwaltung Interlaken sowohl das Farbkonzept als auch die Beschilderung. Nach einer Besprechung vor Ort am 12. November 2014 erliess die Bauverwaltung Interlaken am 13. November 2014 folgende Verfügung an die Beschwerdeführerin: "1. Die Genehmigung der Fassadenfarbe S-2570-Y90R des Neubaus Ost gemäss Brief der Bauverwaltung Interlaken an die Y_______ vom 17. Oktober 2014 wird widerrufen. 2. Der Bauherrschaft wird untersagt, die Malerarbeiten am Anbau Ost mit dem Farbton S-2570-Y90R fortzusetzen.